WEIZCARD Teilnahmebedingungen der Werbegemeinschaft Einkaufsstadt Weiz
Mit der Abgabe der Anmeldung bzw. der ersten Nutzung der WEIZCARD („WZC“) erkennen Sie die hier angeführten Bedingungen an. Ausgegeben wird die Karte von der Werbegemeinschaft Einkaufsstadt Weiz, Südtiroler Platz 2, 8160 Weiz.
Mit Ihrer WZC können Sie bei allen teilnehmenden Betrieben die gewährten Vorteile beim Bezug von Waren und Dienstleistungen erhalten. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Betriebe und deren Vorteile finden Sie auf der Homepage des Betreibers unter www.weizcard.at.
Die Partner behalten sich das Recht vor, die Gewährung von Vorteilen dauerhaft oder zeitlich begrenzt zu verändern, z.B. Sonderaktionen.
Um den Vorteil zu erhalten, müssen Sie beim Einkauf Ihre WZC entweder in das Terminal bei der Kassa stecken oder über den Barcodescanner ziehen lassen. Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich! Sie bezahlen den vollen Einkaufsbetrag und die gewährte Gutschrift wird Ihnen auf Ihr Sammelkonto gutgebucht. Die gesammelten Guthaben werden spätestens nach zwei Tagen freigeschaltet. Bei Rückgängigmachung (Umtausch, Wandlung etc.) behalten sich die Partner das Recht vor, die Guthaben wieder abzuziehen.
Die Karte kostet einmalig € 2,-.
Sie können Ihren aktuellen Kontostand jederzeit auf der Homepage unter www.weizcard.at abrufen. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich bei der angegebenen Stelle geltend machen. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden, von den Partnerunternehmen erteilten Kassenzettel oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Kontostandes. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Kontostandes verlangen. In diesem Fall müssen Sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen.
Bitte benachrichtigen Sie im Falle des Verlustes der Karte sofort die Ausgabestelle. Sie können jederzeit eine Ersatzkarte verlangen. Für missbräuchliche Verwendung wird nicht gehaftet.
Es werden ausnahmslos registrierte Karten ausgegeben, nur so kann vorhandenes Guthaben im Falle von Verlust/Diebstahl auf eine neue Karte umgebucht werden.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Programm/Vorteile/Abwicklung unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
Kundendaten werden für Werbezwecke der Werbegemeinschaft Einkaufsstadt Weiz und des Stadtmarketing Weiz verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.