WEIZCARD Deluxe Teilnahmebedingungen der Werbegemeinschaft Einkaufsstadt Weiz
Mit der Abgabe der Anmeldung bzw. der ersten Nutzung der WEIZCARD Deluxe („WZCD“) erkennen Sie die hier angeführten Bedingungen an. Ausgabe der WZCD frühestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Projektträger ist die Werbegemeinschaft Einkaufsstadt Weiz, Europa-Allee 1, 8160 Weiz.
Mit Ihrer WZCD können Sie bei allen teilnehmenden Betrieben die gewährten Vorteile beim Bezug von Waren und Dienstleistungen erhalten. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Betriebe und deren Vorteile finden Sie auf der Homepage des Betreibers unter www.weizcard.at.
Mit Ihrer WZCD können Sie bei allen teilnehmenden Betrieben die gewährten Vorteile beim Bezug von Waren und Dienstleistungen erhalten. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Betriebe und deren Vorteile finden Sie auf der Homepage des Betreibers unter www.weizcard.at.
Die Partner behalten sich das Recht vor, die Gewährung von Vorteilen dauerhaft oder zeitlich begrenzt zu verändern, z.B. Sonderaktionen.
Um den Vorteil zu erhalten, müssen Sie beim Einkauf Ihre WZCD entweder in das Terminal bei der Kassa stecken oder über den Barcodescanner ziehen lassen. Sie bezahlen den vollen Einkaufsbetrag und die gewährte Gutschrift wird Ihnen auf Ihr Sammelkonto gutgebucht. Die gesammelten Guthaben werden spätestens nach zwei Tagen freigeschaltet. Bei Rückgängigmachung (Umtausch etc.) behalten sich die Partner das Recht vor, das Guthaben wieder abzuziehen.
Die WZCD kostet einmalig € 5,- bei Neuanschaffung! Bei Umtausch der Karte von einer WEIZCARD auf eine WEIZCARD Deluxe fällt ein Aufpreis von € 3,- an.
Sie können Ihren aktuellen Kontostand jederzeit auf der Homepage unter www.weizcard.at abrufen. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich bei der angegebenen Stelle geltend machen. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden, von den Partnerunternehmen erteilten, Kassenzettel oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Kontostandes. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Kontostandes verlangen. In diesem Fall müssen Sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen.
Bitte benachrichtigen Sie im Falle des Verlustes der Karte sofort die Einkaufsstadt Weiz. Sie können jederzeit eine Ersatzkarte verlangen. Für missbräuchliche Verwendung wird nicht gehaftet.
Es werden ausnahmslos personalisierte Karten (Legitimationsnachweis bei Ausgabe muss erbracht werden) ausgegeben, nur so kann vorhandenes Guthaben im Falle von Verlust/Diebstahl auf eine neue Karte umgebucht werden und ist eine lückenlose Dokumentation jedes Verleihvorganges im Zusammenhang mit der Nutzung des WeizBike Systems an den Terminals nachvollziehbar.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Programm/Vorteile/Abwicklung oder Tarife unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. Kundendaten werden für Werbezwecke der Werbegemeinschaft Einkaufsstadt Weiz und des Stadtmarketing Weiz verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.